Arbeitsrecht

 

 

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse am Arbeitsplatz. Obgleich in jüngerer Vergangenheit einige neue gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel das Mindest-lohngesetz geschaffen wurden, besteht es immer noch zum größten Teil aus Recht, das sich aus den Entscheidungen der Gerichte ergibt. Hier den Überblick zu behalten, ist für den Laien nahezu unmöglich. Im Falle einer Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder zwischen Arbeitnehmern selbst ist es daher ratsam, sich so früh wie möglich sachkundig zu machen. Hier helfe ich Ihnen zu-nächst mit sachkundigem Rat und vertrete Sie bundesweit - erforderlichenfalls in allen Instanzen - vor Gericht.

 

 

Ein Großteil meiner Tätigkeit dabei betrifft die Bereiche

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen - Inhalt vertraglicher Pflichten
  • Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub
  • Kündigung und Entfristung von Arbeitsverhältnissen

 

 

Besondere Erfahrungen habe ich im Bereich

Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht

  • Rechte und Pflichten des Gremiums und seiner Mitglieder - Wahlanfechtung und Amtsenthebung
  • Verhandlung und Gestaltung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen - Vertretung vor der Einigungsstelle
  • mitbestimmungsrechtliche Auseinandersetzungen im gerichtlichen Beschlussverfahren
  • u.v.m.

 

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