Inkasso auf Abruf

 

 

Sobald sich Ihr Schuldner mit der fälligen Zahlung im Verzug befindet (nach einem Monat ab Zugang Ihrer Rechnung, oder aber nach Ihrer 1. Mahnung), ist er auch verpflichtet, die Kosten, die durch meine Beauftragung entstehen, zu tragen. Beim Inkasso auf Abruf entscheiden Sie, wie lange Sie zunächst auf Ihr Geld warten wollen.

 

Daneben können Sie selbstverständlich auch bereits titulierte Forderungen zur Beitreibung geben. Diese werden im Rahmen der 30-jährigen Verjährungsfrist archiviert und in festgelegten Abständen weiterverfolgt.

  

In der Regel sind Schuldner zugleich auch Kunden, von denen Sie den einen oder anderen trotz der Zahlungsrückstände vielleicht nicht verlieren möchten oder zu denen Sie eine besondere Geschäftsbeziehung haben (z. B. Arzt – Patienten). Gemeinsam können wir insoweit ganz spezielle Inkassoabläufe festlegen, die derartige Besonderheiten berücksichtigen.

 

Die Bearbeitung selbst erfolgt sodann durch erfahrenes Personal separat von meinem weiteren Kanzleibetrieb. Damit Sie laufend über den Stand Ihrer Verfahren informiert sind, richte ich Ihnen die Möglichkeit ein, Ihre Akte online einzusehen.

 

Da anders als bei Beauftragung eines gewerblichen Inkassounternehmens auch die Bearbeitung eines eventuell folgenden streitigen Prozesses durch mich erfolgt, erzielen Sie von Anfang an eine vorausschauende Bewertung Ihrer rechtlichen Erfolgsaussichten.

 

Im Rahmen einer summarischen Vorprüfung Ihrer Fälle lassen sich bereits diejenigen aussortieren, die aufgrund zu erwartender rechtlicher Probleme oder in der Person des Schuldners liegender Umstände (Zahlungsunfähigkeit, nicht zu ermittelnder Aufenthalt, …) ein hohes Kostenrisiko bilden. So vermeiden Sie es, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen.

 

 

 

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